Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Funktionsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden Leistungen (Zimmerbuchungen) und Lieferungen. Vertragspartner sind der Veranstalter und das Hotel. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hotel und dem Veranstalter sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anwendbar.
Das Hotel benötigt bei jeder Veranstaltung, bei denen Speisen serviert werden, eine Garantiezahl. Diese ist bei Veranstaltungen bis spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, für die unser Haus alle Vorbereitungen trifft. Diese Zahl, um maximal 5% zu der vertraglich vereinbarten Personenzahl nach unten abweichend, wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Eine darüber hinaus gehende Personenanzahl wird zusätzlich verrechnet.
Unser umfangreiches Sortiment ist ständigen, und vor allem saisonalen Bedingungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Die angebotenen Waren und Preise verstehen sich daher freibleibend.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.
An- und Abreisezeiten
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO und inkludieren die derzeit gültige Mehrwertsteuer von (10% bzw. 20 %) und 15% Bedienungsgeld, allerdings exklusive Ortstaxe. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, wenn nicht in der Auftragsbestätigung fixe Preise genannt sind.
Stornobedingungen
Stornorichtlinien der Veranstaltung:
Bei einer Absage der gesamten Veranstaltung nach Unterzeichnung der Buchungsvereinbarung gelten folgende Stornierungsrichtlinien:
Bis 150 Tage vor Anreise kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr aufgelöst werden
Bis 100 Tage vor Anreise werden 20% des Brutto-Gesamtbetrages verrechnet
Bis 50 Tage vor Anreise werden 50% des Brutto-Gesamtbetrages verrechnet
Bis 20 Tage vor Anreise werden 90% des Brutto-Gesamtbetrages verrechnet
Im Bezug auf die Corona-Pandemie sind wir selbstverständlich – solange diese uns noch begleitet – flexibler mit den Stornorichtlinien. Sollten Stornierungen aufgrund gesetzlicher Verordnungen (Aus- und/oder Einreisebeschränkungen, behördlich angeordneter Lockdown, etc.) durchgeführt werden, werden keine Stornokosten dafür verrechnet. Auch einzelne Zimmer können kurzfristig zur Veranstaltung noch kostenfrei storniert werden.
Bei Reduktion der Personenzahl gegenüber dem Angebot bzw. Vertrag ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen und auf die tatsächliche Teilnehmerzahl anzupassen.
Die Teilnehmerzahl, welche 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird, wird auch verrechnet. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Bezahlung der Rechnungen
Die Rechnung aller offenen Leistungen ist bei Abreise zu begleichen, es sei denn es liegt eine schriftliche Kostenübernahme vor. Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränken. Die Rechnungen des Hotels sind unverzüglich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Änderungen
Änderungen des Veranstaltungsprogrammes oder der Teilnehmerzahl können eine Anpassung des vereinbarten Preises zur Folge haben. Sobald dieser Vertrag unterzeichnet ist, müssen alle Änderungen in Schriftform zwischen Hotel und Kunden erfolgen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Textes dieses Vertrages vorzunehmen. Solche Änderungen, Ergänzungen und Streichungen sind unwirksam.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
Allgemeines
Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Zimmern) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, bitten wir den Veranstalter, dem Hotel bis 14 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
Reservierte Funktionsräume stehen dem Veranstalter nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf einer vorherigen Absprache mit dem Hotel.
Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände bitte vorher mit dem Hotel abzustimmen. Gerne stellen wir Ihnen zu diesem Zweck Pinnwände zur Verfügung. Für Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Veranstalter dem Hotel.
Aus Rücksichtnahme auf die Feriengäste sowie Nachbarn, wird Musik bis max. 24:00 Uhr gestattet. Danach darf gerne in Zimmerlautstärke weitergespielt werden. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich festgelegt werden.
SCHLOSSHOTEL MONDSEE GmbH, Schlosshof 1a, 5310 Mondsee
ATU68511933, FN412046a
IBAN AT74 3432 2000 0001 2070, BIC RZOOAT2L322

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